Spielraumleitplanung
Spielraum – Leitplanung
Eine Spielraumplanung soll Festlegungen der Spielplatzplanung für die nächsten mindestens fünf Jahre formulieren. Die Inhalte der Spielraumleitplanung sind in der DIN 18 034-1:2020, Spielplätze und Freiräumen zum Spielen festgelegt. Aktuelle Belange und Entwicklungen der Spielraumplanung wie Inklusion und Barrierefreiheit hatten bislang noch keinen Einfluss auf die Spielraumleitplanung.
Meine Spielraumleitplanungen treffen diese Aussagen und halten aber auch an den normativen Vorgaben fest.
Grundlage meiner Spielraumleitplanung ist die Einzelbewertung jedes Spielplatzes im städtischen oder gemeindlichen Planungs-gebiet. So wird jede Anlage einzeln begutachtet, es wird das Ausmaß der Inklusion und der Barrierefreiheit bewertet ebenso wie der Spielwert, aufgeteilt nach Altersgruppen und Funktionsbereichen wie z.B. Aktivitäten, Sport und Aktivplätze. Dies erfolgt für alle Spielangebote, sodass am Ende eine Gesamtnote für diese Anlage entsteht, ähnlich einer Schulnote.
In der Analyse der Spielraumplanung können jetzt in Abstimmung mit dem Versorgungsgrad der Versorgungsgebiete die Ergebnisse jedes einzelnen Spielplatzes gegenübergestellt und es können Aussagen über die Güte der Anlagen, über den Inklusionsfaktor bis hin zum Spielwert getroffen werden. Auf diese Weise wird sichtbar, welche Angebote auf den Spielplätzen fehlen, welche gestalterischen Bedingungen der Platz mitbringt und in wie weit die Naturerfahrung berücksichtigt ist.
Diese Analysen sind hervorragend in bereits bestehende Stadt- oder Gemeindekonzepte integrierbar
Vollumfängliche Nachweisbarkeit zu Spielangeboten sowie Tätigkeiten
im schweren Versorgungsbereich
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Vollumfängliche Nachweisbarkeit zu Spielangeboten sowie Tätigkeiten
im mittleren Versorgungsbereich
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Vollumfängliche Nachweisbarkeit zu Spielangeboten sowie Tätigkeiten
im leichten Versorgungsbereich
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Eine Benotung von Spielplatz – Neubauten Inklusiver Spielanlagen die
insgesamt nicht schlechter als 3,0 ist
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Die Berücksichtigung bei der Herstellung von Spielplatz – Neubauten
von Inklusion bzw. Barrierefreiheit
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Die oben aufgeführten Festlegungen - können als "zentrale Bewertungsgrundlagen" genannt werden